Ein Unternehmen haftet für Schäden durch irreführende Aussagen ihres Chatbots

Ein kanadisches Flugunternehmen musste sich am 14.02.2024 vor Gericht für Schäden verantworten, welche ihr Chatbot durch irreführende Aussagen hervorgerufen hat.


Jake Moffatt buchte nach dem Tod seiner Grossmutter einen Flug bei Air Canada und nutzte dabei einen Chatbot auf der Website des Unternehmens. Der Chatbot informierte ihn, dass er rückwirkend einen Trauerfalltarif beantragen könne. Nachdem Moffatt die Flüge gebucht hatte und innert der vom Chatbot angegebenen Frist den Trauertarif beantragte, erfuhr er von Air Canada-Mitarbeitern, dass das Unternehmen keine rückwirkenden Anträge zulässt. Moffatt forderte eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises in Höhe von 880 US-Dollar, da er sich auf die Informationen des Chatbots verlassen hatte.
 

Die Hauptfrage, die das Gericht nun beantworten musste, war, ob Air Canada fahrlässig die Verfahren zur Beantragung von Trauerfalltarifen falsch dargestellt hat und wenn ja, welche Abhilfe erforderlich ist.
 

Das Gericht stellte fest, dass Air Canada eine Sorgfaltspflicht gegenüber Moffatt hatte und dass die Darstellung des Unternehmens durch den Chatbot falsch und irreführend war. Es wurde festgestellt, dass Moffatt sich vernünftigerweise auf die Informationen des Chatbots verlassen hat und dass sein Vertrauen zu Schäden geführt hat. Das Gericht wies die Behauptung von Air Canada zurück, dass es nicht für Informationen haftbar gemacht werden kann, die von einem ihrer Chatbots bereitgestellt wurden. Schließlich stellte das Gericht fest, dass Moffatt Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 650.88 US-Dollar hat, zuzüglich 36.14 US-Dollar Verzugszinsen und 125 US-Dollar Gerichtsgebühren. Das Gericht war übrigens das Civil Resolution Tribunal, ein Online-Gericht der Proving British Columbia. 


Referenz:
Moffatt v. Air Canada, 14. April 2024
2024 BCCRT 149