Analyse zur Spruchkörperbildung liegt vor

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Jurius, Analyse zur Spruchkörperbildung liegt vor, in: Jusletter 22. Mai 2023

Die Spruchkörperbildung am Bundesverwaltungsgericht ist völkerrechts- und verfassungskonform sowie zweckmässig. Zu diesem Schluss kommt Daniela Thurnherr, Professorin an der Universität Basel und nebenamtliche Richterin, in ihrem Bericht.


[1] «Spruchkörperbildung» bezeichnet die Art und Weise, wie die Richtergremien gebildet werden, die über einen Fall urteilen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte im Sommer 2022 die Rechtsprofessorin und nebenamtliche Richterin Daniela Thurnherr beauftragt, sein System der Spruchkörperbildung kritisch zu analysieren und Empfehlungen für die Weiterentwicklung zu formulieren (vgl. Medienmitteilung vom 28. Juli 2022). Der Bericht liegt nun vor und trägt den Titel «Spruchkörperbildung durch das Bundesverwaltungsgericht. Überprüfung von Rechtsgrundlagen und Praxis der Spruchkörperbildung am Bundesverwaltungsgericht» .
 

Haupterkenntnisse

[2] Prof. Dr. iur. Daniela Thurnherr setzt als Massstab die verfassungs- und völkerrechtlichen Anforderungen an die Spruchkörperbildung und überprüft die rechtlichen Grundlagen des BVGer und deren praktische Umsetzung. Sie kommt im 59-seitigen Bericht zu drei Haupterkenntnissen.

[3] Erstens: Mit der Anpassung des Geschäftsreglements (VGR, SR 173.320.1), die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, regelt das BVGer die Spruchkörperbildung und -anpassung auf Gesamtgerichtsstufe (und nicht in Abteilungsreglementen), schafft Transparenz und präzisiert die Zuständigkeiten. In der Untersuchung wird festgestellt, dass die Regelung «weitgehend vollständig und inhaltlich recht- sowie zweckmässig ist» und die diesbezügliche Praxis nicht zu beanstanden sei.

[4] Zweitens: Die Empfehlungen aus dem Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) vom 22. Juni 2021 werden umgesetzt. Eine Ausnahme betrifft die aktive Bekanntgabe des Spruchkörpers an die Parteien. In Anbetracht des damit verbundenen Aufwands und entsprechend den Anforderungen des Bundesgerichts sei die nicht aktive Bekanntgabe resp. die Bekanntgabe auf Anfrage indes rechtmässig und nicht zu beanstanden.

[5] Drittens: Im revidierten VGR wird der Zeitpunkt, in dem die Spruchkörper zu bilden sind, nicht festgelegt, auch wenn in der Praxis aktuell der Spruchkörper im Prinzip zu Beginn des Verfahrens bestimmt wird. Im Bericht wird dem Gericht nahegelegt, diesen Punkt explizit zu regeln. Diesbezüglich hebt das BVGer hervor, dass mit der aktuellen Informatiklösung die sog. gestaffelte Spruchkörperbildung, d.h., dass in einem ersten Schritt die verfahrensleitende Richterin und in einem zweiten Schritt die Mitrichter eingesetzt werden, nicht möglich ist. Daher verzichtet das BVGer vorderhand auf eine explizite Regelung und die Anwendung der gestaffelten Spruchkörperbildung. Sobald die technischen Voraussetzungen für eine gestaffelte Spruchkörperbildung gegeben sind, wird allfälliger Regelungsbedarf geprüft.
 

Weitere Empfehlung

[6] Weiter wird dem Gericht empfohlen, diejenigen Kriterien der Spruchkörperbildung und -anpassung zu konkretisieren und zu veröffentlichen, die im VGR einzig mit unbestimmten Rechtsbegriffen (bspw. «in begründeten Fällen», «angemessene Einarbeitungszeit» etc.) oder durch Kann-Kriterien formuliert sind und daher einen Spielraum zulassen. Aus Sicht des Gerichts muss es sich diesen Spielraum jedoch aus Effizienz- und Flexibilitätsüberlegungen offen lassen. Inwiefern über die reglementarischen Kriterien eine weitergehende Publikation der Konkretisierungen erfolgt, wird zu prüfen sein.

[7] Das Gericht nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das neu eingeführte Spruchköper-Controlling, das auch eine Autorisierungskontrolle beinhaltet, im Bericht als geeignetes Kontrollinstrument beurteilt wird. Gerichtspräsident Vito Valenti hält zur gründlichen Untersuchung fest: «Die Erkenntnisse von Professorin Thurnherr bestätigen, dass wir das System in einem ersten Schritt auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen von GPK und Wissenschaft bedeutend weiterentwickelt haben und die heutigen Anforderungen erfüllen. Wir wissen aber auch, dass wir das System der Spruchkörperbildung auch in Zukunft weiterentwickeln werden, auch weil sich die technologischen und juristischen Rahmenbedingungen fortlaufend ändern.»
 

Weitere Informationen:

Quelle: Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2023