Im Detail:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Verwertung von Encrochat-Daten in deutschen Strafverfahren verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Beschluss vom 1. November 2024, Az. 2 BvR 684/22). Die Daten, die französische Ermittler 2020 mithilfe einer Überwachungssoftware entschlüsselt hatten, können trotz rechtlicher Bedenken genutzt werden. Dabei handelt es sich um geheime Chat-Nachrichten, die bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Drogenhandel verwendet wurden.
Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers ab, da sie nicht ausreichend substantiiert war. Es bestätigte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits 2022 entschieden hatte, dass die Encrochat-Daten keinem generellen Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Das BVerfG argumentierte, dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gebe, der die Verwertung rechtswidrig erlangter Informationen grundsätzlich ausschließe. Stattdessen müsse die Verwertbarkeit im Einzelfall geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Schwere des Eingriffs und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Der Rechtsstaat müsse dafür sorgen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verfolgt und bestraft werden.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor die Nutzung von Encrochat-Daten gebilligt, was die Verwertbarkeit zusätzlich stützt. Dennoch laufen noch weitere Verfassungsbeschwerden, sodass die Diskussion um Encrochat in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist.