BVerfG bestätigt: Encrochat-Daten sind als Beweise verwertbar
Blog 10.12.2024 Strafrecht Verfassungsrecht Strafprozessrecht Menschenrechte

BVerfG bestätigt: Encrochat-Daten sind als Beweise verwertbar

Lionel Schranz
Lionel Schranz

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 1. November 2024 entschieden, dass die Verwertung von Encrochat-Daten in deutschen Strafverfahren verfassungsrechtlich zulässig ist (Az. 2 BvR 684/22). Die verschlüsselten Nachrichten, die 2020 von französischen Ermittlern entschlüsselt wurden, können trotz rechtlicher Bedenken verwendet werden.

Das Urteil verdeutlicht die Herausforderung, zwischen Datenschutz und dem öffentlichen Interesse an Strafverfolgung zu balancieren, und hat weitreichende Bedeutung für den Umgang mit digitalen Beweismitteln in der Strafjustiz.


Im Detail:

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Verwertung von Encrochat-Daten in deutschen Strafverfahren verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Beschluss vom 1. November 2024, Az. 2 BvR 684/22). Die Daten, die französische Ermittler 2020 mithilfe einer Überwachungssoftware entschlüsselt hatten, können trotz rechtlicher Bedenken genutzt werden. Dabei handelt es sich um geheime Chat-Nachrichten, die bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Drogenhandel verwendet wurden.

Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers ab, da sie nicht ausreichend substantiiert war. Es bestätigte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der bereits 2022 entschieden hatte, dass die Encrochat-Daten keinem generellen Beweisverwertungsverbot unterliegen.

Das BVerfG argumentierte, dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz gebe, der die Verwertung rechtswidrig erlangter Informationen grundsätzlich ausschließe. Stattdessen müsse die Verwertbarkeit im Einzelfall geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Schwere des Eingriffs und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Der Rechtsstaat müsse dafür sorgen, dass Straftäter im Rahmen der Gesetze verfolgt und bestraft werden.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor die Nutzung von Encrochat-Daten gebilligt, was die Verwertbarkeit zusätzlich stützt. Dennoch laufen noch weitere Verfassungsbeschwerden, sodass die Diskussion um Encrochat in Deutschland noch nicht abgeschlossen ist.

Zum Originalartikel

Zum Gerichtsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts

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